Paypal AGB Änderungen ab 1. November 2010


Paypal ist für mich eigentlich nur als Käufer interessant, u.a. bezahle ich damit zum Beispiel bei gelegentlichen Einkäufen vorrangig im EU Ausland (DVDs und xbox-Spiele) oder auch bei Steam (auch wenn dieses z.B. nicht Käuferschutztechnisch abgedeckt ist, da immaterielles Gut). Als Verkäufer nutze ich es hingegen so gut wie nie. Immerhin mehren sich die Meldungen von Privaten Verkäufern die über Paypals Willkür staunen, dem Kunden die Summe zurückzuerstatten, obwohl vermeintlich nichts schief gelaufen ist. (Auch wenn es sich bei dem Fehler um den zarten Kratzer auf der Notebookunterseite handelt, welcher dick und fett im Auktionstext angegeben war.) Für Käufer ist und bleibt Paypal aber eine komfortable Lösung.

So sind die Änderungen, welche zum Teil schon Verwendung gefunden haben, nun auch in den AGBs angekommen. Hier einige Auszüge aus den neuen Paypal-Richtlinien:

NEU Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht …

ALT Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein bei eBay.de gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht …

Dementsprechend ist nun jeder (nachweisbar) via Paypal bezahlte Artikel, welcher zudem nicht auf der Ausnahme Liste steht (u.a. „Artikel, die nicht versandt werden“ können), mit Käuferschutz ausgestattet.

NEU 3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.

ALT 3.1 Der Käufer hat den Artikel auf eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.

Unter 3.4 kommt entsprechend folgender Punkt hinzu:

NEU Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion „Geld senden“ auf der PayPal-Webseite durch Anklicken der „Kaufen“-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal Checkout Ablaufs.

NEU Ausserdem können in Zukunft entsprechende Käuferschutzanträge auch direkt auf der ebay Seite eröffnet werden. Genauer gesagt im ebay-Konfliktlösungscenter. Zuvor sah das folgendermaßen aus: „1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und klicken Sie auf „Konfliktlösungen“. 2. Jetzt „Konflikt lösen“ auswählen und anschließend „Jetzt Problem melden“.“ Dies soll wohl vor allen Dingen ein „Alles aus einer Hand“ System fördern.

Hier noch ein paar Infos über die „binding corporate rules“ (verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen)

PayPal hat sich eBay’s binding corporate rules, die den adäquaten Umgang mit persönlichen Daten behandeln und von einem Großteil Europäischer Datenschutzbehörden genehmigt wurden, unterworfen.

2. Binding Corporate Rules

[…] die eBay Inc., die Muttergesellschaft von PayPal, (hat) Leitlinien („Binding Corporate Rules“) erstellt, die von einer Vielzahl von Datenschutzbehörden der EU-Staaten anerkannt worden sind. Die Binding Corporate Rules stellen eine Selbstverpflichtung von eBay Inc. dar, Ihre persönlichen Daten unabhängig vom Standardort der Daten angemessen zu schützen und können, je nachdem, wo Sie sich befinden, zusätzliche Datenschutzrechte begründen. […]

Sagt nichts anderes, als das die in die USA verfrachteteten Daten, unter Auflage einiger Grundsätze stehen:

– Datenqualität und -verhältnismäßigkeit
– Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten und
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
– Sicherheit und Vertraulichkeit
– Beschränkung des Datentransfers außerhalb der Unternehmensgruppe
– Einzelstaatliche Vorschriften, die der Einhaltung der BCR entgegenstehen
– Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde

Wer mehr darüber erfahren möchte, kann im Arbeitsdokument zu „Häufig gestellten Fragen“ über verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen (BCR) blättern || DOWNLOAD (PDF)